@ phile
Du kannst ja die Prüfer von der Technischen Überwachung so aggressiv anmachen, wie Du es hier tust, vielleicht lassen Sie Dein Anliegen dann ohne eine gültige ABE durchgehen ...!? Ich mußte jedenfalls eine ABE vorlegen. Das hatte nichts mit meiner Person zu tun, wie Du vermutest, sondern es scheint ganz einfach eine Vorschrift zu sein.
wie dämlich bist du denn? die Vorschrift lautet höchstens "vorschriftsmäßige Bereifung" oder "erlaubte Bereifung", weiß ich nicht. hat ein Hersteller dann Tests gemacht mit allerhand Karren gibts nen Wisch und mit dem darfste die dann unbehelligt fahren. ansonsten wird im Fahrzeugschein die größte erlaubte Größe eingetragen. wenn man nie was eintragen lässt stehen die größten original gelieferten Felgen bzw. Reifen drin. hättest du da jemals einen Blick drauf geworfen wäre dir das aufgefallen.
alles weitere hab ich dir dann erklärt:
du hast Felgen drauf, entweder sind die eingetragen zu sein oder du hast ne ABE dabei zu haben.
sind sie eingetragen? nein, sind popelschmale, stinknormale Billigalus, niemand trägt sowas ein -> ABE sollte vorhanden sein
ziehst du Felgen auf, die eine ABE haben, ist es mit dem Radschrauben festziehen getan. hast du nur ein Gutachten musste zum TÜV eintragen lassen.
soll ich dir das als Anleitung schicken? oder als Lernposter für übers Stockbett? bräuchte dann vorher nur Name, Adresse, Telefon, Mobil, Fax (falls vorhanden), Email, Lebenslauf (tabellarisch), Bankverbindung, polizeiliches Führungszeugnis und deine Krankenakte.
also nochmal für ganz doofe:
hast du aktuell breitere Reifen/Felgen drauf als im Schein steht, kann sogar der TÜV Prüfer bis 3 zählen und merkt dass da was nicht stimmt. deshalb verlangt er eine ABE ob du so fahren darfst.
hättest du Felgen OHNE ABE müsstest du ohnehin gleich nach der Montage zum TÜV und die eintragen lassen. sprich wer mit un-eingetragenen Felgen ohne ABE zur HU fährt ist seltendämlich, wäre also genau deine Kragenweite.
comprrrrrende?