Hallo Timo
beim Gerichtsstand bin ich mir sicher. Ich habe mal einen Spaßbieter auf Vetragsstrafe verklagt und die Gerichtsverhandlung war an seinem Wohnort. Zum Glück nur 40km.. und die 30% vom Höchstgebot hab ich auch bekommen
einige Dinge wurden mittlerweile geklärt:
-nach Rücksprache mit dem ebay-Kundendienst kann es sich bei der Möglichkeit Retourenscheinen zu erstellen nur um einen Programmfehler handeln
-über den geöffneten Problem-Fall-Schriftverkehr wurde ich von einem Kundendienstmitarbeiter aufgefordert die Reifen zurückzunehmen,
nach ablehnung meinte ein andere mitarbeiter es besteht sowieso kein Käuferschutz und ich muss nicht zurücknehem..
-den Reifenhändler bat ich um Stellungnahme und erwähnte die stvzo. Da kam erstmal keine Antwort
Nach 5 Tagen nochmal eine eMail hingesendet; diesmal in CC die Hauptadresse der deutschlandweiten Kette und ein Reifensachverständigen. Prompt kam ne Entschuldigung, dass wohl an der Falschen Stelle gemessen wurde
-Reifensachverständiger eingeschaltet, der kostenlos nochmal hinwies wo die Messung zu erfolgen hat und dass weniger Profil im Schulterbereich keine Rolle spielt
-wurde natürlich vom Käufer 2x negativ bewertet. die ersten negativen die bekommen habe
Ausdiesen Gründen biete ich schon lang kein Paypal mehr an. Letztens habe ich einen Satz Alus verkauft und der Käufer fragte vorab ob ne Paypalzahlung mit Käuferschutz möglich wäre, dann verhandle er auch nicht lang.
Hab mich dann mit ihm so geeinigt: Kaufpreis über Paypal, Versand per Überweisung. So bleib ich wenigstens bei Rückgabe nicht auf Versandkosten sitzen.. umgekehrt, so wie du, hatte ich den Fall noch nicht.
Das mit der gefälschten DOT ist ja der Oberhammer. Hab ich auch noch nie gehört