Versicherungen: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko für den CLK?

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  • mit rechten Dingen gehts da definitiv nicht zu, aber in diesem speziellen Fall doch recht ersichtlich finde ich.


    die alten Leute, mit denen kann mans machen und den jungen Leuten wird der hohe Tarif halt hinargumentiert.

  • is mir halt aufgefallen, als ich die beiträge mal abgefragt hab..... und 209€ im jahr is schon nen gewisser unterschied zu 319€
    mal abgesehen vom hubraum und/oder PS ... was ja früher eher der fall für die bewertungseinstufung war.
    auch ist es z.b. bei der AdmiralDirekt so, dass ich den SL als 2. wagen mit gleicher einstufung wie den erstwagen bekomm ... macht auch nicht jede gesellschaft.
    leider hab ich persönlich durch gut 8 jahre geschäftswagen 2 meiner einstufungen (die nun SF28 wären) verloren :-( der letzte vertrag (nur SF21) konnte ich 8 Monate vor ablauf retten ;-)
    mir kommts in dem fall also recht, dass die einstufung zu selber SF erfolgen wird wie der CLK (welcher sicher bestehen bleiben wird ... der frisst so kein grossen brot)

  • lol
    2 Wagen mit verschiedener Einstufung? aufstehen und grußlos den Raum verlassen. ist ja wie beim Freundlichen dreistellig bezahlen für Räderwechsel...
    bin doch kein anderer Mensch nur weil ich vom einen ins andere Auto steige. ok.. vielleicht doch ;)


    mir gehts da eher um Kniffe wie: Wagen ab 20J Fzg.alter gelten (bei Versicherung) als Oldtimer, als 2.Wagen für 140p.a. ...
    ob dieses Gerücht stimmt überprüfe ich morgen früh ... wenn ja, halbes Jahr CLK mehr und guten Hunnek gespart ..
    oder kann ich meinen Erstwagen auch als Saisonfahrzeug zulassen, wenn der 2. das ganze Jahr gemeldet ist? :D das wäre ja oberfett.

  • Bei gleicher SF Klasse für 2 Fahrzeuge zahlt man ggf. für beide mehr wenn man mit einem davon einen Unfall verursacht und der Kram als ein Vertrag geführt wird. Das kann man leider nicht gänzlich ausschliessen, gibt immer mal doofe Situationen und man ist zivilrechtlich (mit-)schuld ohne sich selbst etwas vorzuwerfen zu haben. Ausweichen bei Begegnungsverkehr in engen Gassen, unfreiwilliger Drift auf einer fremden Ölspur, irgendwas im Weg, so Dinge meine ich. Manchmal reichts vor einem Blitzer zu bremsen und man soll zu 30% dafür haften, dass danach ein Motorradfahrer ins Heck des nachfolgenden Autos geprallt ist.

  • Das mit der aufstufung beider wagen bei Unfall mit einem is bei flottenverträgen der Fall.
    Nein, ich beziehe mich auf 2 gesonderte verträgt. Jedoch gibt es eine Einschränkung .... wenn man die Gesellschaft wechselt kann man die SF des 2.vertrages nicht übertragen. Sondertarif eben.
    Wäre dann bedauerlich wenn der 1.vertrag durch unfall/UNFÄLLE in sehr ungünstige SF steigt.....nur der wäre portierbar

  • Bei mir sind noch beide Autos mit Vollkasko und Teilkasko versichert. Beim CLK war es aufgrund des Wertes eh keine Frage, beim ML (W 163, 270 CDI, BJ. 2002) macht die Vollkasko im Jahr 120 € aus. Teilkasko ist aus meiner Sicht Pflicht-Programm, ein Marder Biß Anfang Dezember beim ML kostete mich 1250€. Dank der TK waren es 150 € Selbstbehalt. Aufgrund des Alters ist auch eine entsprechende SFR-Einstufung vorhanden :)

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