Aber sicherlich, gehören ja zwangsläufig zum Fahrzeug.
Hallo Forum,
da ich jetzt 18 Zöller AMG draufgemacht habe und die recht günstig bekommen habe wollte ich einen Diebstahl nicht riskieren und habe nach hin und her nun doch Felgenschlösser verbaut.
Der Grund steht in meiner Versicherungsbedingung (man beachte den Ausdruck werksseitig!):
"Beitragsfrei mitversicherte Teile:
A.2.1.2 Soweit in A.2.1.3 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeug- und
Zubehörteile des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
a werksseitig fest im Fahrzeug eingebaute oder fest mit dem Fahrzeug
durch entsprechende Halterung verbundene Fahrzeugteile,
b werksseitig fest im Fahrzeug eingebaute oder fest mit dem Fahrzeug
durch entsprechende Halterung verbundene Zubehörteile und ein Fotoapparat
(bis 40 €) zur Unfallaufnahme.
Dies gilt nicht für Spezialausrüstungen, wie z.B.: hydraulische Ladebordwand
oder Sicherheitsschutzausstattungen (schusssichere Verglasung,
gepanzerte Fahrgastzelle, etc.).
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile:
A.2.1.3 Sofern der Gesamtneuwert für die vorstehend in A.2.1.2 genannten
Spezialausrüstungen sowie für Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im
Fahrzeug nachträglich eingebaut oder nachträglich durch entsprechende
Halterung fest verbunden sind, 2.000,– € übersteigt, ist der über diesen
Betrag hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar. Ist ein über
2.000,– € hinausgehender Wert gegen Zuschlag nicht versichert, ist die Entschädigung
insgesamt auf maximal 2.000,– € pro Schadenfall beschränkt."
Gruß
Holger