Anhangerkupplung am CLK 430

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  • Hallo Gemeinde!


    Ich hab ne Anhängerkupplung an meinen CLK 430 gefunden! Das gibts doch gar nicht.....oder?
    Grüßle Dirk

    :thumbsup: Nix geht über Hubraum, außer noch mehr Hubraum! :thumbsup:

  • Hallo!
    Ich habs ja nun schon oft genug gehört und gelesen.......dennoch ist die jetzt schon über 6 jahre dran! Hat also schon 3 TÜV Prüfer überlebt, und das war nicht immer derselbe! Das muss doch aufgefallen sein, denn es steht ja noch nicht mal was in den papieren. Bei unsrem Polo bekomme ich immer regelmäßig die kriese, weil der typ vom TÜV die immer fast abreißt bei der kontrolle! Ich schau mir die mal nachstes we auf der Hebebühne an, vielleicht fibd ich irgendwie den hersteller raus!
    Ist denn der kühler beim 430er echt so unterdimensioniert, dss der gleich überhitzt? ??
    Grüßle Dirk

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  • Hi, heute haben die meisten AHKs eine E Zulassung, da weiß meist der Prüfer nicht das die AHK für alle CLKs W208 zugelassen ist nur nicht für den 430 und 55. Da in den Papieren nichts eingetragen ist bzw. wird, prüfen die nur ob die richtig montiert ist (Unterbodenschutz unter den Befestigungspunkten entfernt).


    Wenn Dein 430er ne AHK hat, welche Anhängelasten stehen denn in deinen Fahrzeugpapieren ??. Die müssen dort je eingetragen sein !


    Ob die Kühlung des Getriebes wirklich zu schwach ist kann ich nicht beurteilen, aber MB gibt keine Freigabe in D für die AHK am 430 oder 55. In den NL und Belgien habe ich jedoch A208er 430 mit AHK und Hänger gesehen.


    mfG.


    BernyB.

  • Ich würde mir da nicht ins Hemd machen wenn ich die mal benutze. Gibt ungeeignetere Autos um Anhänger zu ziehen als nen 430 der bei 100 km/h gerade mal 2000/min dreht. Eingetragen werden müssen die Dinger schon seit Jahren nicht mehr.

  • Danke für eure schnellen Antworten, meld mich dann nochmal, wenn ich dat ding genauer begutachtet habe! Schönen Abend noch. ......Grüßle Dirk

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  • @Kuperzupfer


    Ist bei ner Kontrolle nur blöd wenn im Fahrzeugschein des 430 keinerlei Anhängerlasten (weder gebremst noch ungebremst) eingetragen sind. Was soll man der Rennleitung denn da erklären ?? ergo Anhängerbetrieb verboten !!!



    so Long Berny

  • Die Anhängelast steht doch auf dem Typschild der Kupplung, wie bereits gesagt, ich kann mir echt schlimmeres zum ziehen vorstellen als einen CLK 430, glaube auch nicht dass man da herausgezogen wird solange der Anhänger halbwegs zur Fahrzeuggrösse passt und man nicht gerade mit 130 km/h unterwegs ist.

  • Hi,


    auf dem Typenschild der AHK steht nur die Stützlast der Kupplung (50 oder 75 kG). Die Anhängelast MUSS in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein sonst darf man nichts ziehen.


    Bezüglich Fahrradträger auf der AHK wird das explizit im Fahrzeugschein als Sondernutzung ohne Anhängerbertieb eingetragen. War zumindest beim Mazda MX5 so (dort gibt es auch keine für Zuglast genehmigte AHK).


    Ich habe selbst den A208 430 und wollte wegen Wohnwagen ne AHK in D Montieren lassen da ich das in Belgien bereits gesehen hatte.


    Alle Anfragen MB, Dekra TÜV negativ (keine Freigabe von MB, dann auch keine Eintragung von Anhängelast) .


    schade aber so ist es.



    so Long Berny

  • War für mich auch ein Grund, den 430er nicht ins nähere Kalkül zu ziehen. Wobei mir die Leistung vom 320er auch dicke reicht. Aber ein Achtzylinder ---- Mmmmmh, schwärm !


    Wäre doch sicher interessant zu wissen, wie es beim Import eines NL- oder Belgien-430er MIT AHK aussieht. Da müssten ja dann die zulässigen Zuglasten vermerkt sein, oder ? Weiss jemand, ob die Exportmodelle mit SERIENMÄSSIGER AHK lieferbar waren ? Oder sind das ALLES Nachrüstungen dort ?


    Irgendwie verstehe ich es GENERELL nicht, dass das Leistungsstärkste Modell NICHT zum Anhängerbetrieb geeignet sein soll. Selbst ein Trabi darf ´nen Anhänger ziehen !

    Viele Grüße vom Hajott ! :thumbsup: :thumbup:



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    Ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren ! 8o

  • Da ist auch nichts dran zu verstehen. In der E-Klasse gabs den Motor ja auch und der ist gar nicht so verkehrt für den Anhängerbetrieb. AMG C 43 und E 55 lassen sich auch nachrüsten, und letzterer hat einen kleineren Wasserkühler als der 430.


    Ich denke wenn man ohne 430 Schriftzug hinten und der passenden ABE zur Hängerkupplung zur Prüforganisation fährt fällt denen das nicht mal auf und die tragen den Haken auf einem Beiblatt ein, danach wäre man rechtlich auf der sicheren Seite.

  • Bemerken würden sie es evtl. wirklich nicht - die haben ja auch nicht jeden Typ, der irgendwann mal zugelassen wurde im Kopf. Vor allem nicht, wenn es um solche speziellen Ausnahmen geht.


    Aber ob Du Rechtlich auf der Sicheren Seite wärst, wage ich zu bezweifeln. Wir sind ja immerhin in Deutschland. Da ist jeder einzelne Fahrzeugtyp beim Kraftfahrbundesamt zertifiziert und bekommt von dort seine ABE mit der Deutschen Typenbezeichnung und der KBA-Nr.. Auf dieser Grundlage ist aber die AHK beim 430er ausdrücklich ausgeschlossen.


    Ich kann mich noch allzu gut an das Hick-Hack bei einem meiner Motorräder erinnern. Die war ein Grauimport und hatte zu Zeiten der freiwilligen Selbstbeschränkung der Importeuere auf 100 PS ( das war 1988 ) eine Einzelabnahme mit 135 PS. Da sie kein Deutsches Modell war, hatte sie auch keine ABE-Nr. Das war manchmal von Vorteil, manchmal nicht. Zubehör, welches Gutachten oder ABE für das DEUTSCHE (Baugleiche !!) Geschwistermodell hatten, konnte ich nur mit Eintragungen verwenden. Da musste dann explizit vermerkt sein, dass "Keine Technischen Bedenken bei Baugleichen Modellen bestehen".
    Auf der anderen Seite galten Einschränkungen für das Deutsche Modell dann auch nicht für meines. Auch wenn die Maschinen bis ins Detail identisch sind.


    Daher ja auch meine Frage, wie es sich bei Belgien- und/oder NL-Importen verhält. Wenn nämlich bei denen die AHK von MB NICHT ausgeschlossen ist, oder es sie sogar SERIENMÄSSIG MIT AHK gab, wäre man beim Import nach Deutschland auf der sicheren Seite.


    Im Prinzip gilt immer noch der alte Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber wenn mal tatsächlich etwas passiert - im schlimmsten Fall mit Personenschaden - und ein Sachverständiger das Fahrzeug überprüft, könnte das ganz schnell ein fürchterlicher Schuss nach hinten sein. Man weiss ja, wie gerne und schnell sich Versicherungen um Zahlungen drücken. Wehe dem, der mit einem 430er Gespann einen Mensch zum Krüppel fährt und die VS kommt ihm auf die Schliche. Da zahlst Du, bis Du schwarz wirst.


    Wenn es nur um reine Überhitzungsprobleme geht, könnte man MB schriftlich aus der Mängelhaftung (die eh schon lange abgelaufen ist) entlassen. Dafür könnten sie wiederum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den AHK-Betrieb mit den entsprechenden zulässigen Werten ausstellen. Das wäre eine Lösung, die ich mir unter Umständen vorstellen könnte. Aber ob sich Mercedes darauf einlässt, steht auf einem anderen Blatt. Die wollen ja neue Autos verkaufen und nicht Sonderbescheinigungen für alte Kisten abgeben. Auch wenn die noch absolut toll sind ! Aber: Nur Versuch macht klug !

    Viele Grüße vom Hajott ! :thumbsup: :thumbup:



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  • Hallo Hajott,


    das Auffällige ist ja leider der KFZ-Schein mit den fehlenden Zuglasten. Bin vor ca 8 Jahren mal mit ner Wohndose von der Rennleitung auf ne BAB Raststätte begleitet worden da die Herren meinten ich hatte mit dem Wowa bestimmt die Zuglast meines Audi 80 1,6 überschritten. Die Wohndose war zwar wuchtig aber nur 1100kG zul. Ges.Gewicht.


    Da der Audi im Fahrzeugschein Zuglast gebremst 1200kG stehen hatte und der Wowa sichtlich nicht beladen war, haben die sich damit zufrieden gegeben.


    Denke mal wenn die sehen da steht nichts im Schein von Zuglasten ist die Fahrt beendet und die schreiben ne Anzeige.


    Wenn du mit nem W208 430 Gespann in einen Unfall geraten solltest (egal ob verschulden, teilverschulden oder gar unschuldig) wird an dir auf jeden Fall was hängen bleiben, das du ohne Betriebserlaubnis unterwegs warst (und man wird natürlich behaupten, das gerade der nicht genehmigte Anhängerbetrieb die Hauptursache war, das du nicht Bremsen oder Ausweichen konntest).


    PS: Freigabe von MB oder Unbedenklichkeitsbescheinigung............ leider nein.... hätte ich so gerne aber neeeeeee



    so Long Berny

  • Hey Bernie !


    Noch eine überdenkenswerte Variante: Ich habe einen 320er mit Werkseitig verbauter AHK als Sonderzubehör und den entsprechenden Zuglasten in den Papieren. Wie sähe es nun aus, wenn ich meinen Wagen auf den 430er Motor umrüsten würde ? Müsste ich dann die AHK abbauen und die Zuglasten austragen lassen ? Wohl kaum ! Zumal das ja auch nicht allgemein bekannt ist, dass der 8-Ender nichts ziehen darf.


    Ich würde aber an Deiner Stelle mal versuchen, bei einem Holländischen MB-Dealer an Infos zu gelangen. Evtl. gab´s dort ja die 430er tatsächlich mit Genehmigung. Evtl. wäre mit der Kopie eines solchen Briefes eine Einzelabnahme möglich.
    Oder Du fragst einfach mal beim TÜV nach - die Herren sind eigentlich ganz entgegenkommend,, wenn man sie fragt BEVOR man schraubt. Manchmal finden sich Lücken im Paragraphendschungel, die den Aufwand lohnen.

    Viele Grüße vom Hajott ! :thumbsup: :thumbup:



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  • So, Forschungen abgesclossen! Ist eine nachgerüstete von BRINK, Typ 2884! Hab am Montag einen Termin beim TÜV! Bin gespannt wie ein Flitzebogen!
    Grüßle Dirk

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  • Da bin ich jetzt auch gespannt. Sollte die mit den entsprechenden Werten eingetragen werden, wärst Du ein Vorreiter für die 430er-Fahrer und Deine Zulassungsbescheinigung ein Musterformular.
    Ich drücke Dir die Daumen ! Alle die ich habe - also 10 Stück ! :D


    Hast Du eigentlich die Zugwerte oder soll ich Dir mal meine vom 320er geben ?

    Viele Grüße vom Hajott ! :thumbsup: :thumbup:



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  • Hi Hajott
    Der vom TÜV hat mir gesagt, das es da wohl eine Tabelle gabe, mit der er dann die Zugwerte anhand der technischen Daten berechnen könnte! Aber kannst mir deine ja mal schicken, damit ich einen Anhalt habe!
    Grüßle Dirk

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