"Für mich als Laie nicht verstehbar, da ja ich erst bei grün losgefahren
bin und erfolgreich gebremst habe um den Unfall zu verhindern. Die Dame
hat ja erst gebremst nachdem sie mein stehendes Fahrzeug gerammt hat,
aber naja so ist es nun einmal."
Sorry, aber bei einem Rotlichtverstoß der den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt mit Betriebsgefahr anzufangen ist schlichtweg eine Frechheit von der Versicherung, das schreit danach die Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung vom Gericht feststellen zu lassen.