Zerstört in Sekunden

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  • "Für mich als Laie nicht verstehbar, da ja ich erst bei grün losgefahren
    bin und erfolgreich gebremst habe um den Unfall zu verhindern. Die Dame
    hat ja erst gebremst nachdem sie mein stehendes Fahrzeug gerammt hat,
    aber naja so ist es nun einmal."


    Sorry, aber bei einem Rotlichtverstoß der den Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt mit Betriebsgefahr anzufangen ist schlichtweg eine Frechheit von der Versicherung, das schreit danach die Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung vom Gericht feststellen zu lassen.

  • Hallo,


    da erinnere ich nur an den §1 der StVO


    Und darauf wird sich die Versicherung berufen, denn er ist in einen Kreuzungsbereich eingefahren, der nicht Frei war. ;)


    Hart, für den, den es trifft, aber so wird das vermutlich auch ein Richter sehen.

  • Das weiss man vorher nie was dabei herauskommt, das stimmt. Oft wird ja auch einfach bezahlt und um Klagerücknahme gebeten wenn die Klage zugestellt ist, versuchen kann mna es ja mal, Geschädigte mit 15 Jahre alten Autos sind nach Versicherungserfahrungen wahrscheinlich tendenziell eher sozial schwach und wenig prozessfreudig, da lassen sich jedes Jahr Millionen sparen. Aber vielleicht hat Addur ja irgendwann mal eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die die Risiken abfedert, eine Ersatzpflicht der Haftpflichtversicherung (und zusätzlich der Dame nach § 823 II BGB iVm. § 315c StGB) feststellen zu lassen.


    Die Tante kommt sonst noch auf die Idee bei Addurs Versicherung 25% ihres Schadens ersetzt zu bekommen, wäre ne blöde Sache ohne Rabattretter und über die Jahre betrachtet auch teuer.

  • Jaja.. die Versicherungen. Man darf schön pünktlich zahlen, aber wehe es passiert was (egal ob man Schuld oder nicht Schuld ist).
    Bei meinem Unfall vor über 3 Monaten hat die Gegnerversicherung auch immer noch nicht gezahlt, wir haben von Anfang an einen Rechtsanwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist beauftragt und jetzt wird dann wohl gegen die gegnerische Versicherung geklagt.
    Ich bin eindeutig nicht Schuld am Unfall gewesen, dass bestätigte auch ein neutraler Zeuge, welcher damals sofort angehalten ist um zu helfen und trotzdem wollte/will mir die gegnerische Versicherung eine Teilschuld anhängen.
    Naja, versichert ist nicht gleich gesichert.

  • Moment mal - nicht Ursache und Wirkung verwechseln !


    Du bezahlst DEINE Versicherung - den Unfallschaden bekommst Du aber von der GEGNERISCHEN Versicherung ersetzt. Klar, dass die alle möglichen Winkelzüge probieren. Ob Du Deine Versicherungsbeiträge pünktlich und in voller Höhe gezahlt hast, ist für die völlig Mumpe !


    Was den Paragraphen 1 betrifft, so ist der generell in sämtlichen Schadensabwicklungen mit einberechnet. Genauso wie die Betriebsgefahr, die von einem in den Verkehr gebrachten Fahrzeug ausgeht. I.d.R. sind das meist 10 % Abzug. Warum hier - bei eindeutiger Schuldfrage - von einer erhöhten Betriebsgefahr ausgegangen wird, erschliesst sich mir nicht. Da würde sich wohl Klage rechnen. Wohl dem, der Verkehrsrechtschutz hat.
    Natürlich hören sich diese "Unverschämtheiten" der Versicherungsgesellschaften extrem frech und skrupellos an. Aber wenn man bedenkt, wie oft dieses Verhalten durch Duldung der Betroffenen zum Erfolg führt, kann man es nachvollziehen. Da kommen lässig ein paar Milliönchen über die Jahre zusammen. Und wer hat schon Geld zu verschenken ? Die Versicherungen wohl am wenigsten !


    Wenn sich JEDER gegen unberechtigte Abzüge wehren würde, wären solche Unverschämtheiten bald vom Tisch. Aber das wird wohl nie der Fall sein, also werden wir weiter damit leben müssen und im Einzelfall prüfen, ob sich (Kostenpflichtige) Rechtsmittel beim gegebenen Aufwand lohnen.

    Viele Grüße vom Hajott ! :thumbsup: :thumbup:



    Ich möchte einmal sterben wie mein Opa - ganz ruhig und friedlich im Schlaf !
    Und nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer ! 8)


    Ein einziger Buchstabendreher kann eine ganze Signatur urinieren ! 8o

  • Also mein Rechtsanwalt hat mir von der Klage auf die restlichen 25% orakelt, das die Aussichten auf Erfolg eher sehr gering sind,deswegen habe ich es unterlassen.

  • Das ist sehr traurig, aber leider inzwischen absolut gängige Praxis. :thumbdown:


    Armes Deutschland ! :S

    Viele Grüße vom Hajott ! :thumbsup: :thumbup:



    Ich möchte einmal sterben wie mein Opa - ganz ruhig und friedlich im Schlaf !
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  • Also mein Rechtsanwalt hat mir von der Klage auf die restlichen 25% orakelt, das die Aussichten auf Erfolg eher sehr gering sind,deswegen habe ich es unterlassen.

    Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann würde ich auf alle Fälle klagen und mir einen anderen Anwalt suchen!

  • Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast, dann würde ich auf alle Fälle klagen und mir einen anderen Anwalt suchen!

    So schnell und einfach ist Klagen mit einer Rechtsschutzversicherung auch wieder nicht. Es muss vor der Einreichung der Klage eine Kostendeckung beantragt werden, und wenn die Versicherung die Aussicht auf Erfolg zu gering einschätzt, dann versagt diese die Deckung.

  • Ach was soll´s ich habe jetzt damit abgeschlossen. nach knapp 9 Wochen sollte das Ding durch sein.


    Ich habe noch andere Probleme die ich angehen muss und die mir sicher erheblich teurer werden als der CLK.

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