Profi-Verdeckreinigung und die Folgen

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  • Ich wollte mal eure Meinung hören, auch wenn es aktuell um das Verdeck eines BMW Cabrios geht.


    Mein Freund hat sein BMW Cabrio (16 Jahre, 2. Verdeck) zu einem professionellen Autoaufbereiter gegeben zwecks Verdeckreinung. Die Firma machte einen guten Eindruck, es war ein Lizenznehmer einer bekannten Kette, der sich dann selbständig machte.
    Bei Abholung des Wagen schien zunächst auch alles in Ordnung. Allerdings lösten sich innerhalb der nächsten 10 Tagen sämtliche Nähte auf und die Verklebung der Heckscheibe löste ebenfalls. Lt. Aussage zweier Sattler war das Verdeck nicht mehr zu retten (Aufwand/Kosten zu hoch).
    Der Autoaufbereiter beauftragte einen Gutachter, der die Beschädigung auf die Reinigung zurückführte. Da jedoch nun die Versicherung des Aufbereiters nicht zahlen will, nahm der Aufbereiter sich einen Anwalt und weist sämtlichen Forderungen von sich. Es können sogar alle Mitarbeiter bezeugen, dass das Verdeck in Ordnung war und der Kunde den Wagen abgenommen hat.
    Mein Freund hat sich einen Anwalt genommen, der macht jedoch nicht viel Hoffung. Das Gutachten liegt ihm nur in Kopie vor und der Gutachter ist vom Aufbereiter angagiert worden. Das Verdeck musste natürlich schon längst getauscht werden und ist nicht mehr da. Durch die Beauftragung des Gutachters und Weiterleitung an die Versicherung machte es ja auch zunächst den Eindruck, dass der Schaden ersetzt wird.


    Habt ihr so was schon erlebt? Hat jemand einen Tipp?


    Sobald nötig hätte ich bislang meinen CLK auch zur einer Verdeckaufbereitung gebracht, würde mich das jetzt aber kaum noch trauen. Als Kunden ist man ja doch manchmal verarscht.


    Ach ja.... fallls es jemanden interessiert..... der Autoaufbereiter ist in der Region Osnabrück/OWL. Vermutlich darf ich ihn aber wohl nicht namentlich nennen.

  • naja, die Sachlage ist schwierig ....


    eine unglückliche Verkettung von Umständen...


    wenn ein eigener Gutachter noch hinzugezogen worden wäre, oder das defekte Verdeck noch vorhanden wäre, sähe es womöglich anders aus.


    mich würde der Grund interessieren warum die Versicherung des Aufbereiters die Zahlung verweigert.
    das geschieht doch im Normalfall nur wenn dem Aufbereiter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, oder irre ich?!

  • :hi:

    mich würde der Grund interessieren warum die Versicherung des Aufbereiters die Zahlung verweigert.


    Wahrscheinlich verweigert die Versicherung die Zahlung, weil das Verdeck "intakt" die Aufbereitungsfirma verlassen hat
    und erst nach 10 Tagen kaputt gegangen ist.
    Nach dem Motto....."Wer weiss was in den 10 Tagen mit dem Verdeck passiert ist?"
    MfG
    Holz

  • ... Der Autoaufbereiter beauftragte einen Gutachter, der die Beschädigung auf die Reinigung zurückführte. ...

    ... Wahrscheinlich verweigert die Versicherung die Zahlung, weil das Verdeck "intakt" die Aufbereitungsfirma verlassen hat
    und erst nach 10 Tagen kaputt gegangen ist. ...

    Was ja in diesem Fall wohl anscheinend nicht zutrifft.

  • Da hilft wohl nur den Aufbereiter zu verklagen, der kann dann ja ggf. seiner Betriebshaftpflichtversicherung den Streit verkünden bzw. diese auf Deckung verklagen wenn er verliert. Einen Direktanspruch gegen den Versicherer gibts bei sowas wohl eher nicht, frag einen Anwalt der sich damit auskennt, Rechtsschutz oder genug Taschengeld von den Freundinnen vorausgesetzt.


    Wird ein Scheissprozess, da wird dann sicher gestritten darum, wie kaputt das alte Dach war, dann um den Mehrwert der durch ein neues Verdeck entsteht usw., wenn das nach Jahren alles durch ist und ein Richter der womöglich nie Cabrio fährt den Schadenseintritt auf die Reinigung zurückführt - was nicht sicher ist - stellt sich die Frage ob der Autoputzer bezahlt oder nicht. Ein e36 Dach kostet in der Bucht wahrscheinlich weniger als der Gerichtskostenvorschuss.

  • Auf das "nicht einklagen" wird wohl auch von Seiten der Versicherung bzw des Aufbereiters spekuliert.



    Ist ja auch nicht unüblich dass trotz eindeutigen Beweisen (in diesem Fall ein Gutachten) von Seiten des Beklagten der lange Weg über den eventuellen Prozess gegangen wird.
    In vielen Fällen haben die potentiellen Kläger eben nicht die finanziellen Mittel oder das nötige Durchhaltevermögen das Ganze bis zum Ende durchzuziehen.


    Wer da ne anständige Rechsschutzvers. hat mal wieder klar im Vorteil.

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