Hilfe zu Nachrüst-Xenonscheinwerfern

Willkommen auf CLK.info (ehem. CLK-Forum.com Was hat sich geändert?) - Bei Problemen wendet Euch bitte per Kontaktformular an den Systemadministrator (z.B. wenn die Aktivierungsmail nicht ankommt - der Account wird dann vom Administrator zeitnah manuell freigeschaltet). Versucht bei eventuellen Login-Problemen aber bitte zunächst Euer Passwort über „Kennwort vergessen“ zurückzusetzen. Viel Spaß auf CLK.info
  • Ich habe den Beitrag vorschnell abgeschickt und beim editieren stürzt Opera ab, deshalb noch ein Nachtrag: Ich lese aus dem §72, das nachgerüstete Fahrzeuge jeden Baujahres über die ALWR und die SRA verfügen müssen. Ich denke, da werden die meisten noch zustimmen. Jetzt steht da noch: Oder Fahrzeuge die nach den 01.07.2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals zugelassen wurden. Die Betriebserlaubniss umfasst die Scheinwerfer, also handelt es sich hier um Fahrzeuge mit serienmäßigen Xenonscheinwerfern. Für mich ergibt sich daraus:


    Nachgerüstetes Xenon: ALWR und SWR müssen immer vorhanden sein
    Serienmäßig Xenon: ALWR und SWR müssen ab Bj 01.07.2000 vorhanden sein


    Dieser Paragraf würde sonst ja eigentlich keinen Sinn ergeben, weil sich in der Lesart von CLK Kompressor die Regelungen überschneiden würden. Es gefällt mir zwar auch nicht, aber dieses Schlupfloch für ältere Wagen ist wohl in Wirklichkeit keins. Allerdings lasse ich mich gerne eines besseren belehren, da ich selbst auch noch nach anderen Scheinwerfern suche ;)


    Gruß
    Duden

  • Hab grad mal nachgesehen, meine EZ ist der 30.6.2000, knapper geht es nicht :D :D :D


    Und wer sagt denn, dass das Xenon nicht vor dem Stichtag nachgerüstet wurde? Das Auto rollte vom Band, der Vorbesitzer hat direkt Xenonscheinwerfer eingesetzt 8)


    Gruß Dennis

  • Ich würde mal behaupten, das eine Nachgerüstet Xenonbeleuchtung in die Papiere eingetragen wurde! Somit kann man die Lücke nicht wirklich nutzen.... wer sich weiter in das thema vertiefen will, soll mal ins W202 Forum gehen.... da wurde das auch schon lang und breit diskutiert.



    Gruß Falk

    Der der Xenon mit ALWR und Scheinwerferreinigung, EDW mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz sowie


    Elt. Anklappbare Spiegel , Elt. Heckrollo und aut. Abblendenden Innenspiegel mit Ambiente nachgerüstet hat ;-)

  • Könnt Ihr euch meiner Meinung nicht anschließen? :whistling: Ihr pösen, pösen Puben :D Es gibt keine Lücke und ich denke, spätestens wenn der Gegenverkehr auf Grund von Blendung in den Graben rauscht und man mit nachgerüsteten Xenon Scheinwerfern ohne ALWR und SWR deshalb erwischt wird, dürfte es eng werden.


    Gruß,
    Duden

  • Bei uns im Emsland sind die Straßen doch schön breit und meist ohne Gräben :D


    Aber mal im ernst, bei unseren Reflektor-Funzeln muss aber schon enorm viel Xenon kommen, bis überhaupt jemand geblendet wird. Und wenn der Gegenverkehr dann in den Graben fährt und nicht ins eigene Auto... (Achtung, Scherz!)

  • Ja, hier sind die Straßen noch fahrbar und vor allem kommt einem nicht so oft einer entgegen, wie in der Stadt ;). Ich geb` ja auch zu dass es schwierig ist erwischt zu werden wenn der andere im Graben liegt 8).


    Und zumindest meine Lampen könnten Xenon Brenner auch gut vertragen. Vor 20 Jahren hätte ich auch nicht lange überlegt und längst welche montiert, aber mit zunehmenden Alter wird man doch etwas vorsichtiger, was die Betriebserlaubniss angeht. Allerdings ist es ja immer noch so, dass der Unfall durch das nicht erlaubte Teil ausgelöst worden sein muss. Wenn man also in einen Unfall verwickelt wird, hängt zwar erst mal das Damoklesschwert der erloschenen Betriebserlaubniss über einem, aber wenn das umstrittene Teil nicht unfallrelevant beteiligt war, passiert nichts und auch die Versicherung muss letztendlich zahlen.


    Gruß
    Duden

  • Da könnt ihr alle diskutieren wie ihr wollt. Ich hab das ganze schriftlich mit Stempel vom TÜV-Süd / Hauptstelle München
    Das ganze ging durch mehrere Hände mit dem Ergebnis, dass ich euch geschildert habe.
    Man kann da viel interpretieren und hineinphilosophieren, deshalb gibt es dafür klare Richtlinien und Ausführungsbestimmungen beim Tüv.
    Das einzig wichtige ist, dass der Scheinwerfer für Xenon zugelassen, geprüft wurde und entsprechende zugelassene Brenner verbaut sind.
    Also D2R, D2S, D1S, D1R usw. Also wenn sich jemand original Xenon SW vor besagter EZ einbaut, gibt das keine Probleme.

netcup.denetcup.de