Hilfe zu Nachrüst-Xenonscheinwerfern

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  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und habe mal eine Frage an Euch :
    ich fahre einen 230K Baujahr 99 und habe keine Xenonscheinwerfer verbaut.
    Jetzt wurden mir Nachrüst-Xenonscheinwerfer von Depo ( bitte keine Diskussion über die Dichtheit :thumbsup: )angeboten. Die Scheinwerfer haben E4-Zeichen und auf dem Glas steht DC, für Xenon-Abblendlicht.
    Vorschaltgeräte sind auch mit E4-Prüfzeichen. Jetzt das Eigenartige : die Brenner sind H7-Brenner, allerdings auch mit E4-Prüfzeichen.
    Gibt es H7-Brenner , die zugelassen sind ?
    Kenne mich damit nicht besonders aus, deswegen die Nachfrage.


    Viele Grüße
    Reddeer2000

  • Da ich auch gerade bei dem Thema bin, hier noch ein paar ergänzugen..... du brauchst eine Scheinwerferreinigungsanlage und die AWL.......... ohne dem geht das schonmal garnicht!!!


    Bei dem Rest, hoffe ich mal das dir jemand die Passende antwort geben kann

    Der der Xenon mit ALWR und Scheinwerferreinigung, EDW mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz sowie


    Elt. Anklappbare Spiegel , Elt. Heckrollo und aut. Abblendenden Innenspiegel mit Ambiente nachgerüstet hat ;-)

  • Hi,


    ja das ist mir klar. Wollte die teile aber erst bestellen, wenn sicher ist, das die Scheinwerfer zugelassen sind.
    Sollte ich keine Antworten bekommen, werde ich mich diese Woche mal beim TÜV schlau machen.
    Hoffe aber immer noch die Experten vom MT.


    VG
    Reddeer2000

  • Also ALWR und SWA sind nur bis EZ 6/2000 nötig. Alles davor braucht diese beiden Sachen nicht. Wenn du dann so zum Tüv kommst wird dir das Ganze als geringfügiger Mangel präsentiet und dir naheglegt das nachzurüsten, wegen der Blendgefahr. Die Plakette bekommst aber trotzdem. Steht in den Übergangsvorschriften zu §50 STVZO. Genaueres hierzu kann ich Zuhause raussuchen. So nun zu den H7 Brennern, alles hier mit E Zeichen ist gefälscht und unzulässig. Die Einzigen zulässigen mit Xenon sind die Fliegengitter Dinger für etwa 600-700 Euro mit D1S Brennern.


    Gruß

  • Das mit der AWLR mag zwar sein, aber wie willst du die Manuelle LWR an die Xenonscheinwerfer dran bringen??


    Und die ist schon seid 1990 pflicht!!!

    Der der Xenon mit ALWR und Scheinwerferreinigung, EDW mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz sowie


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  • Weis ich doch selbst... die Frage bezieht sich auf die Ansage von CLK430Kompressor .... das man keine ALWR braucht.


    Und ich bin der meinung, das man nicht ohne weiteres die vorhandene Pneumatische an die Xenonscheinwerfer dran bekommt.

    Der der Xenon mit ALWR und Scheinwerferreinigung, EDW mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz sowie


    Elt. Anklappbare Spiegel , Elt. Heckrollo und aut. Abblendenden Innenspiegel mit Ambiente nachgerüstet hat ;-)

  • Sowohl die elektrischen Stellmortoren, wie auch die Pneumatischen Druckdosen, haben die gleichen Aufnahmehalter und lassen sich je nach belieben umstecken. Du könntest also auch einen originalen Xenonscheinwerfer nehmen, die ELWR abstecken und einfach gegen deine pneumatischen Dosen ersetzen. Muss ich dass jetzt noch mit Bildern beweisen? :D

  • Siehste.. hab ich wieder was gelernt :thumbsup:

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  • :hi: Ich konnte in den Übergangsvorschriften für den § 50 der STVZO
    keine Informationen darüber finden, daß die SWA und ALWR bei
    Fahrzeugen vor dem Baujahr oder EZ 6/2000 nicht vorgeschrieben ist.
    MfG
    Holz

  • So,
    ich war heute morgen beim TÜV und habe mich erkundigt. Hatte einen Scheinwerfer mitgenommen, damit ja
    keine Mißverständnisse aufkommen.
    Der Ingenieur hat sich den Scheinwerfer eine ganze Zeit sehr genau angesehen. Das erste was er zu mir sagte,
    die Freigabe für Standlicht ist nicht auf dem Glas angegeben, was sehr ungewöhnlich wäre. Nach ausgiebiger Suche
    haben wir die Markierung dann doch noch auf dem Gehäuse gefunden.
    Er hatte nichts auszusetzen , erinnerte mich aber nochmal daran, dass ich SRA und ALWR benötige. Mir kam es so vor,
    als wenn ihm dies wichtiger war, als das was auf dem Scheinwerfer stand. Er würde sie mir ohne Probleme eintragen,
    aber nur mit SRA und ALWR.


    VG
    Reddeer2000

  • Ich würde denken, das die ausnahmeregelung nur ab Werk gilt, und das in den Papieren vermerkt sein wird....




    Und das auf den H7 scheinwerfern DC draufsteht, könnte daran liegen das die Streuscheibe die gleiche bei allen scheinwerfern ab mopf war???

    Der der Xenon mit ALWR und Scheinwerferreinigung, EDW mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz sowie


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  • § 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,


    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen
    ausgestattet werden oder


    2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr
    kommen.


    (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht,
    die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit



    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.



    Für mich liest sich das so, das Fahrzeuge, die nach dem 1.April 2000 mit Xenon-SW ausgerüstet werden, eine SRA und ALWR benötigen, egal welchen Baujahres sie sind.
    Neufahrzeuge mit Xenon-SW mußte ab 1.Juli 2000 mit einer SRA und ALWR ausgerüstet sein.

  • Frag deinen Tüv, der wird dir das genau so erklären wie ich! Das ganze ist keine "UND Vorschrift" sondern eine "ODER Vorschrift" Somit muss nur eines der beiden Kriterien erfüllt sein. Beim 2. Satz geht es allgemein um alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor diesem Datum liegt. Kannst mir ruhig glauben. Hier wird dir jeder kompetente Tüv und Dekra Zähneknirschend das selbe sagen :D

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