gebrauchten clk gekauft in spanien

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  • Hallo guten abend also ich habe AU komplet check gemacht wie melde ich den jezt an bin echt neuling und ich weis das ein kumpel sein golf aus italien hat und ihn hier irgentwie nicht angemeldet bekommt au usw hat er auch bestanden naja jezt habe ich angst das meiner auch nicht zugelassen wird habe efahren von der dekra das man es auch mit der 21 untersuchung machen kann mit daten brief was ist den der unterschied und komm ich da mit übern strassenverkehrs amt rüber und wie lange darf ich mit einem auslands KZ fahren mein dad sagt so bis 3 oder 4 monate lang stimmt das würde mich über antwort freuen


    glg alex

  • Guten Tag & Willkommen in unserem Forum,


    deinen Post kann man fast gar nicht lesen.
    Zeichensetzung, Groß- & Kleinschreibung sowie Absätze an sinnvollen Stellen würden die Lesbarkeit (und damit den Anreiz des Antwortens der User) deutlich erhöhen. ;)


    Wenn du doch schon mit der Dekra in Kontakt standest, wieso hast du da nicht nochmals nachgefragt?


    Viel Erfolg.

    Grüße.Andi

  • Hallo soll ich mir bei einer antwort auch so viel mühe geben wie du mit deiner frage hast du dich vorher erkundigt ob der wagen nicht verpfändet ist welche papiere hast du zu dem wagen bekommen du brauchst auf jeden fall einen kaufvertrag oder ähnliches sowie eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom kba die eg-typgenehmigung oder vollgutachten mit au und der wagen darf natürlich nicht mehr in spanien angemeldet sein

  • Fahrzeugschein und,Fahrzeugbrief und die Anleitung für das auto nur halt auf spanisch es tut mir leit das ich so komisch schreibe schreibe nicht so oft


    lg alex


    ps nein in spanien ist er auf jeden fall abgemeldet und kauf vertrag habe ich auch

  • :hi: Wenn mich nicht alles täuscht, muß das Auto noch versteuert werden.
    Genaue Auskunft erteilt das Finanzamt.
    Übrigens....Cabrio schreibt man mit einem "R". :grin:
    MfG
    Holz

  • Alles relativ einfach:
    Falls das COC dabei ist, reicht ein Besuch bei TÜV/Dekra GtÜ oder so. Dort wird eine ganz normale HU (Tüv Abnahme)inkl. AU gemacht. Dann zum Strassenverkehrsamt, Geld nicht vergessen!, und dann wird das Auto zugelassen. Die nötigen Abfragen macht der Sachbearbeiter sofort. Falls kein COC dabei ist, brauchst du ein Datenblatt. Das könnte der freundliche TÜV Onkel ausdrucken, oder du kannst es von einem naheliegenden Mercedes Benz Vertragshändler erwerben. Wichtig ist hier, das die Fahrgestellnr. draufsteht, sonst kann man das ja nicht zuordnen.
    Einfuhrsteuern fallen beim Gebrauchtwagen nicht an.


    Da das Auto in Spanien abgemeldet ist, darfst du mit dem ausländichen Kennzeichen übrigens NICHT mehr fahren. Du brauchst ein Kurzzeitkennzeichen wenn du das Auto auf deutschen Strassen bewegst, weil du ja sonst keinerlei Versicherung hast!!


    COC= Certificate of Conformity oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (weißer Zettel im gelben Umschlag :D ).


    Viel Erfolg

    Viele Grüsse
    Franky

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