Alarmanlage im 208

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  • Hy Leute
    Bin neu hier also ersteinmal einen Gruß aus der Pfalz.
    So
    nun direkt zu meiner frage, gehöre nun seit 3 Tagen zu den besitzern
    eines CLK 230 K. Da ich Angst um meinen Stern und allgemein ums Auto
    habe, möchte ich eine Alarmanlage verbauen.
    Also wie siehts aus
    welche habt ihr was empfielt ihr bin für alles dankbar. hab mal bei in
    der Bucht geschaut die haben alle so zubehör wie wegfahrsperre (hab ich
    original) oder Ansteuerung der Innenbeleuchtung und so scherze suche
    was einfaches das nur auf schock also vibration reagiert und mit der
    original zv scharf wird. Soll im Alarmfall nur Blinken und Lärmen
    (keinen Pager) soll auch keine extra Fernbedienung haben.


    Freu mich auf Antworten die mir Weiterhelfen


    Mfg Crack

    Nicht vergessen


    Lack nach oben :thumbup: , Gummi nach unten :thumbdown:

  • Hi!


    Also ganz ehrlich: Ich würde das lassen.
    Hast du mal beobachtet, wer sich auf einem Parkplatz voller Autos für das Gejaule einer Alarmanlage interessiert? Niemand. Nachts auf dem Parkplatz nützt es auch nicht viel - Ein Radio ist in Sekunden ausgebaut. Und wenn es doch Anfänger sind, die sich nach dem Aufbrechen vom Gejaule erschrecken lassen und ohne Beute 'nen Schuh machen, ist das nur zu deinem Nachteil: Die Teilkasko zahlt nicht, wenn nichts entwendet wurde. Das wäre dann nur Vandalismus, der nur über Vollkasko (mit steigenden Prozenten) abgedeckt ist.


    Mir persönlich ist es egal, ob der Wagen aufgebrochen wird. Den Schaden zahlt die Teilkasko. Es ist kein 1000€-Radio drin...also juckt mich der Zeitwert auch nicht wirklich. In den letzten 7 Jahren wurde keines meiner Autos aufgebrochen. Die Nachrüst-Alarmanlagen mit blauem LED-Blinklicht und "Chirpchirp" überlasse ich der Tuning-Fraktion. ;)

  • Da muss ich dir schon recht geben doch möcht ich eher die pupertierenden 14 jährigen sternbrecher erschrecken ist einfach ein gefül der sicherheit
    Trozdem danke für die schnelle Antwort

    Nicht vergessen


    Lack nach oben :thumbup: , Gummi nach unten :thumbdown:

  • Hi!
    Die Teilkasko zahlt nicht, wenn nichts entwendet wurde. Das wäre dann nur Vandalismus, der nur über Vollkasko (mit steigenden Prozenten) abgedeckt ist.


    Dieser immer wiederkehrenden Falschaussage mus ich einfach wiedersprechen. Auch bei einem versuchten Diebstahl, und nichts anderes ist dein beschriebener Fall, zahlt die Teilkasko den dadurch entstandenen Schaden. Mag sein das das vielleicht von Versicherung zu Versicherung womöglich unterschiedlich gehandhabt wird, aber die pauschale Aussage das die Teilkasko nicht einspringt ist einfach falsch.


    Mir wurde selbst schon versucht der Stern zu klauen. Der Stern blieb dran aber ein schöner Halbkreis im Lack um den Stern rum war vorhanden. Versuchter Diebstahl und die Versicherung hätte per Teilkakso die Lackierung der Motorhaube gezahlt. Hätte ich damals ne Teilkasko ohne hohe Sebstbeteiligung gehabt würde heute meine Motorhaube in neuem Glanz erstrahlen.

  • Widersprechen kannst du natürlich. Dann stelle ich deine Aussage aber auch als "einfach falsch" hin. Solange nichts entwendet wurde, liegt kein Diebstahl vor. Ohne Diebstahl wird nicht gezahlt. Nichts anderes steht in den Versicherungsbedingungen meiner letzten drei Versicherungen.



    Zu deinem Stern:


    Siehe: http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=128586


    Zitat: "In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Ver-wirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen."



    In dem Fall, daß der Stern nicht abgebrochen wurde, aber beim Versuch der Lack beschädigt wurde, zahlt die Versicherung nichts.

  • Da jeder Versicherungsvertrag individuell ist braucht ihr euch nicht zu streiten. :drinks:


    Gruß
    Sven


    Nichts anderes habe ich in meinem obigen Post geschrieben.


    Bei mir war es ein versuchter Diebstahl der natürlich zur Anzeige gebracht wurde. Wo soll da jetzt meine Aussge falsch sein @ Impi? Der Stern fehlte nicht aber der Lack war durch den Versuch eines Diebstahls beschädigt. Es lag ein versuchter Diebstahl vor. Meine Versicherung zahlt durch die Teilkasko Schäden die durch einen Diebstahl, oder aber auch einen versuchten Diebstahl zustande gekommen sind.


    In deinem Link steht doch alles ganz korrekt, du solltest lesen lernen:


    In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.


    Die Tat ist der versuchte Diebstahl. Das hat nichts mit Vandalismus zu tun. Folgeschaden der Tat ist ein beschädigter Lack rund um den Stern. Hätte der Täter noch eine Beule in den Kotflügel gehaun oder eine Seite mit nem Schlüssel zerkratzt hätte ich diesen Schaden wohl nicht von der Teilkasko ersetzt bekommen. Ob die Tat ansich erfolgreich war oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.

  • Ich war 13 Jahre auf allgemeinbildenden Schulen. Lesen lernen sollte ein anderer:

    In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.


    Und eben diese Tat wurde bei deinem Stern nicht verwirklicht, weil er nicht abgebrochen wurde.




    Der zweite Teil, "oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen", ist auch interessant: Es werden in dem beschriebenen Fall also nur die Schäden bezahlt, die zum Diebstahl des MP3-Players "nötig" waren. Die Beulen und Kratzer, sowie das aufgeschlitzt Verdeck nicht.

  • Die Schulbildung ist ja je nach Bundesland doch sehr unterschiedlich, das merkt man immer wieder :P Danke, aber die 13 Jahre hab ich auch locker auf dem Buckel und darf von mir behaupten des Lesens und vor allem verstehen von Texten mächtig zu sein.


    Selbstverständlich wurde die Tat verwirklicht. "Versuchter Diebstahl" ist genauso eine Tat wie ein vollendeter Diebstahl. Der Versuch wurde schließlich verwirklicht. Es geht hierbei nicht um Erfolg oder Mißerfolg einer Tat, sondern um den Umstand der Ausführung.


    Du kannst ja schreiben was du willst, ich weis ja das meine Teilkasko den Schaden zahlen würde, ich hab ja den Nachweis, wozu also die Diskussion? Wenn deine Versicherung in einem solchen Fall nicht einspringt würde ich mir darüber eher Gedanken machen ;)


    Das Schäden die nicht in Zusammenhang zu einem Diebstahl oder versuchten Diebstahl zu bringen sind nicht beglichen werden ist nur logisch. Bei einer kaputten Zylinderkopfdichtung kann ich ja schlecht behaupten der Dieb habe versucht über den Motorraum ins innere des Fahrzeuges vorzudringen und diese dabei zertrammpelt ;)


    Man muß also nicht nur lesen können, man sollte gelesenes auch verstehen können :D

  • Mit dem Unterschied, daß der Dieb die Zylinderkopfdichtung nicht zerstört hat, wohl aber die Dellen, Kratzer und das Verdeck. Du hast also nichts verstanden. Weder den ersten, noch den zweiten Teil.

  • Ich gebs auf dir das alles mühseelig Schritt für Schritt erklären zu sollen. Tatsache ist und bleibt das ein Schaden der im Zusammenhang eines versuchten Diebstahls entstanden ist auch von der Teilkasko meiner Versicherung beglichen wird. Da kannst du im Kreis springen wie du willst, es wird sich daran nichts ändern.


    Nur nebenbei, die Zylinderkopfdichtung diente als reines und vollkommen unrealistisches Beispiel und hatte keinerlei Bezug auf deinen Link und dessen Inhalt.
    In deinem Link wurde der Schaden am Verdeck sowie die Kratzer und Beulen deshalb als Vandalismus hingestellt, da diese Schäden nicht nötig waren um dem Dieb sein Diebesgut ( MP3 Player) zu sichern. Dafür hatte er ja schon die Seitenscheibe beschädigt und konnte somit ins Fahrzeuginnere vordringen. Diese Seitenscheibe wurde schließlich auch ersetzt weil sie in direkten Zusammenhang mit dem Diebstahl gebracht werden konnte.


    Wer es jetzt immernoch nicht gerafft hat tut mir leid, für mich ist an dieser Stelle schluss, ich muss ja nicht jedem helfen das Denken und Verstehen zu lernen.

  • Männer immer Langsam schön das ihr mir helfen wollt :thumbup: aber nicht so ist doch keinem geholfen mit streitgesprächen alla "ich hab recht" :thumbdown:


    wollte doch nur was um kleine lausbuben vom sternklau abzuschrecken :)


    wenn ihr mir da helfen könntet mit kompetentem rat wäre ich dankbar


    welche anlage mit welchen zusätzen z.b. brauch ich ne wegfahrsperre hab ja schon eine serienmäßig usw :D


    Mfg Crack

    Nicht vergessen


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  • Was interessiert dich? Baust du selbst ein? Möchtest du einbauen lassen? Am einfachsten geht das ganze über einen CAN Adapter (auch beim Vor Mopf(!)), der zwar ca. 160,- Euro kostet, aber die Installation auf ein Minimum reduziert. Zündung, Masse, Dauerstrom, Can High und Can Low, Ende. Super einfach. Ansonsten wird es schwierig mit der Anschaltung der ZV. CAN Modul gibt es hier, dann noch eine passende Alarmanlage und gut ist. Ohne CAN Modul hast du erheblichen Mehraufwand, alle Kabel müssen einzeln angeschlossen werden und durchs Auto gelegt werden, viel Arbeit, da geht locker ein Tag drauf.

  • Ich scheue die Arbeit nicht "can" kostet nicht grad wenig.
    Also ich möchte wie schon erwähnt so wenig wie möglich in die Fahrzeugelektrik eingreifen.
    Deshalb möchte ich wissen ob ich ZV, Blinker usw anschliesen muss oder alles Original lassen kann und sich alles mit der Original ZV scharf schaltet.


    was haltet ihr davon:
    http://cgi.ebay.de/Mercedes-CL…3%B6r?hash=item5ad5a4ec8c


    Danke schon ma für die antworten :thumbup:

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    Lack nach oben :thumbup: , Gummi nach unten :thumbdown:

  • Die Anlage scheint ohne e Prüfzeichen zu sein und ist somit nicht erlaubt, da damit die Betriebserlaubnis bei fehlendem Prüfzeichen erlöschen würde. Ist leider so.... ;(

  • Ohje danke
    wusst gar nicht das ne alarmanlage sowas braucht dachte das gibts nur bei lampen
    ist ne billige variante bekannt von ner e-geprüften anlage

    Nicht vergessen


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