Im April hatte ich mir zum 50. den CLK430 gegönnt. Wirklich
ein geniales Fahrzeug. Es lagen einige Gutachten von Umbauten vor, frisch TÜV
und alles in Ordnung.
Bei uns im Landkreis gibt es 3 Zulassungsstellen.
Voller Erwartung woltte ich dann das Fahrzeug anmelden und
gleichzeitig die restlichen Sachen (§19 Abs3 StVZO) wegen dem Halterwechsel mit
eintragen lassen.
- Zulassungstelle:
Nach Durchsicht der Unterlagen wurde mir mitgeteilt, dass das Gutachten
für den H&B Endtopf nach §19 Abs2 StVZO eine Betriebserlaubnis
erfordert und sie mir das Fahrzeug nicht zulassen dürfen. Okay, dann
erteilen Sie mir doch eine Betriebserlaubnis! So einfach ist das natürlich
nicht. Es gibt in Fulda eine Bewilligungsstelle die für die
Betriebserlaubnis zuständig ist. Damit sollte ich mich in Verbindung
setzen. So, ich fuhr noch auf 5 Tage Kennzeichen und dann gleich zur - Zulassungstelle:
Da ließ ich mal alle Gutachten außen vor und das Fahrzeug wurde natürlich
zugelassen.
So dann mit Fulda telefoniert. Ergebnis war, weil das
Gutachten älter als 2 Jahre war, sollte ich mir vom TÜV bestätigen lassen, das
der H&B Endtopf noch verbaút ist. Okay, noch mal zum TÜV 15,40 Euro bezahlt
und die Unterlagen in Kopie nach fulda geschickt. 2 Tage später hatte ich sogar
die ABE. Gut, dann wurde noch eine LPG-Gasanlage eingebaut. Das musste natürlich
auch von Fulda genehmigt werden. Also
das 2. Mal 43,50 Euro für die ABE bezahlt. Dann wollte ich alles eintragen
lassen und bin wieder zur 2. Zulassungsstelle gefahren. LPG-Gasanlage und
H&B Endtopf wurden problemlos eingetragen. Bei den anderen beiden Gutachten
nach §19 Abs3 StVZO hieß es: Tja, die sind ja älter als 2 Jahre! Da müssen Sie
sich das manl vom TÜV bestätigen lassen und kommen dann wieder. Dann habe ich
mir gedacht, fährst Du doch mal wieder zur 1. Zulassungsstelle. Und siehe da,
dort gab es keine Probleme mit den Eintragungen!
Ach ja, ich bin die ganze Zeit ruhig geblieben, obwohl…!