Eintragung im KFZ Schein

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  • oder Zulassungsbescheinigung Teil 1


    Frage 1 - Muss ich die Änderung nun eintragen lassen oder nicht ?
    Ein Freund sagte, das er seine eingetragenen Räder nur in der Bescheinigung mit sich rum fährt.
    Weil, Räder würden nicht mehr in die Papiere eingetragen.


    Frage 2 - kann ich die eingetragenen Spurplatten auch mit meinen AMG Felgen dran lassen ?
    AMG Styling 1 --> 8,5 J 17 ET 30


    Wer weiss was ?(


    Euer Sigi *fg*

  • Hallo Sigi !


    Für Deine AMG's gibt es seitens MB eine Freigabe (siehe pdf-Datei im Link, Seite 3, fast ganz unten, AMG-Teilenummer: HWA 170 401 02 02). Das ist wie eine ABE. Und da Deine Spurplatten bereits eingetragen sind, gibt es auch hier keine Probleme.


    http://www.mercedes-benz.de/co…s/tires_and_rim.0001.html


    Zu Deiner 1. Frage: Die Antwort steht eigentlich schon da. Die obere Zeile Deiner Anbauabnahmebescheinigung sagt: "Bei nächster Gelegenheit". Die Bescheinigung reicht.
    Ich hoffe, ich konnte ein wenig die Verwirrung zerstreuen... 8|
    Gruss, Frank.

    Man kann einen Mercedes nicht verbessern, man kann ihn nur anders machen. (Erhard Melcher, AMG)

  • OK, dann fahre ich mal nicht zu Zulassung und spare mir das Geld.


    Mit den Felgen hatte ich vermutet.
    Es hätte aber auch sein können, das die Spurplatten nur in Verbindung mit diesen Felgen zulässig sind.
    Dann werde ich das im Frühjahr mal testen, Fotos machen und berichten ;)


    Sigi

  • Genau, spar Dir die Taler. In der Bescheinigung steht "ww", also wahlweise. Somit ist eine Kombi zwischen den Felgen und den Spurplatten möglich.
    Gruss, Frank.

    Man kann einen Mercedes nicht verbessern, man kann ihn nur anders machen. (Erhard Melcher, AMG)

  • Es hätte aber auch sein können, das die Spurplatten nur in Verbindung mit diesen Felgen zulässig sind.

    Genau das ist richtig. Die Spurplatten darfst du in diesem Fall nur mit den Artec-Felgen fahren. Nichtmal die Serien-Stahlfelgen darfst du mit den Platten fahren, weil sie nicht in dieser Kombination geprüft sind.


    Bei nächster Gelegenheit: Also beim nächsten Gang zur Zulassungsstelle (Ummeldung, Verkauf, Stillegung...)

  • Kannst Du das näher erläutern ? Ich deute das genau andersrum...

    Man kann einen Mercedes nicht verbessern, man kann ihn nur anders machen. (Erhard Melcher, AMG)

  • Kann ich.


    Das "ww." bezieht sich nur auf die vorher genannten Felgen im gleichen Absatz. Ein neuer Absatz wird von einem Sternchen (*) eingeläutet.

  • Danke, Impi für die Aufklärung :thumbup: .
    Okay, das klingt logisch. Sorry, Sigi, dass ich hier Mist erzählt habe. So schnell kann es gehen... Ich will mich jetzt nicht aus der Affäre ziehen, aber mal ehrlich: So richtig eindeutig ist das nicht, oder ?
    Tut mir leid :S .
    Ein wieder etwas schlauer gewordener Frank.

    Man kann einen Mercedes nicht verbessern, man kann ihn nur anders machen. (Erhard Melcher, AMG)

  • Dann mal so rum gefragt ( oder geschrieben)


    Im Netz gibt es 30mm Spurplatten ( 15mm pro Seite ) mit ABE
    und diesem Zusatz :!:
    mit ABE und damit eintragungsfrei (nur mit der serienmäßigen Reifen/Felgenkombination)


    Sind meine AMG 17" als Serienmäßig anzusehen :?:
    Sie haben extra die Freigaben von DC für meinen CLK 208


    Oder sind meine 16" die im Schein stehen als serienmäßig anzusehen ?


    Sigi

  • Sind meine AMG 17" als Serienmäßig anzusehen


    GENAU SO habe ich das auch gesehen. AMG's mit Freigabe von MB = Alles i.O. plus eingetragene Distanzscheiben, für die es in dieser Stärke ebenfalls eine ABE gibt = Besser geht's nicht !
    Das Einzige was mich zweifeln lässt, ist die Darstellung von Impi sowie die unterschiedlichen ET der Felgen. Vielleicht solltest Du sicherheitshalber mit der MB-Freigabe dem Prüfer einen Besuch abstatten. Sicher ist sicher. Falls Du das machen solltest, berichte bitte.
    Aber ich halte mich von nun an zurück. Ist mir echt peinlich...

    Man kann einen Mercedes nicht verbessern, man kann ihn nur anders machen. (Erhard Melcher, AMG)

  • Distanzscheiben mit ABE:


    Vor dem Kauf unbedingt in die ABE schauen! Zumindest bei H&R sowie PowerTech gilt die ABE im Sinne von "eintragungsfrei" nur für bestimmte Radgrößen. Bei größeren Räder (8,5x17) gibt es andere Auflagen als bei kleineren (7x16) Rädern. Bei den beiden genannten Herstellern müssen z.B. die breiten 17-Zöller mit ABE-Spurplatten trotzdem vom TÜV abgenommen werden.
    In der ABE sind sämtliche serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen mit den entsprechenden Auflagen aufgeführt.

  • Was meinst du jetzt?


    A1a - Eine der Auflagen, die hinter der Radgröße stehen. Weiter oben in der ABE ist die Aufschlüsselung zu finden.

  • Ja, die Auflage A1a besagt das ich den vorschriftsmäßigen Zustand bescheinigen lassen muss.


    Also anbauen und zum TÜV, DEKRA oder einer anderen Stelle zum "Bescheinigen" - danach zur Kasse.
    Dann brauche ich auch keine ABE :(


    Sigi

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