Beiträge von magister d

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    Große Überraschung am Sonntagmorgen:


    Nach einer Standzeit von 12 Tagen in der Garage ließ sich der Wagen (CLK 280 Cabrio, Baujahr 2006) nicht mit der Fernbedienung öffnen. Ich vermutete eine leere Batterie in der Fernbedienung und öffnete das Auto mit dem Notschlüssel.


    Sofort ging die Alarmanlage los - und weckte die Nachbarn! Weder das Drücken der Öffnen- und Schließentaste der Fernbedienung brachte die Alarmanlage zum Aufhören. Danach blinkten noch eine ganze Zeit lang die Blinkeranzeigen im KI und die Anzeige der Wegfahrsperre; die Blinker am Auto taten aber nichts. Der Schlüssel lässt sich im Zündschloss nicht drehen, alles ist blockiert.


    Schließlich geht auch die Tür nicht mehr richtig zu, der Mechanismus bleibt in der ersten Raste hängen.


    An der Batterie kann es nicht liegen; sie ist erst ein halbes Jahr alt. Auch vor dem Einbau dieser Batterie brauchte ich mehrmals den ADAC zur Starthilfe.


    Offenbar ist die Vermutung, dass die Vorgängerbatterie einen Schaden hatte, nicht zielführend. Deshalb die Frage:


    Kann es sein, dass nach dem Abstellen und Abschließen des Wagens irgendein Verbraucher nicht abschaltet und die Batterie leerzieht? Radio und Innenbeleuchtung scheiden definitiv aus; die sind beim Abstellen nie in Betrieb.


    Wie steht es mit dem Motor der Scheibenabsenkung, der bei jedem Öffnen und Scließen der Türen in Betrieb ist? Kann man irgendwie prüfen, dass dieser Motor richtig abschaltet?


    Oder kommt auch ein Motor der Verdeckschließung infrage? Allerdings schließe ich das Verdeck prinzipiell nur bei laufendem Motor, und am Ende des Schließvorgangs geht die Info "Verdeck in Betrieb" im KI immer korrekt aus.


    Hat jemand einen konkreten Tipp? Hat jemand schon die gleichen Erfahrungen gemacht?

    Das BGH-Urteil, nach dem "w169" fragt, findet man hier:


    http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16866


    Man muss aber das Juristendeutsch sehr sorgfältig lesen, um aus dem Urteil keine falschen Schlüsse zu ziehen.


    Das Problem ist: Wenn der GW-Verkaüfer FREIWILLIG UND KOSTENLOS eine GW-Garantie gewährt, kann er auf der Werkstattbindung für Wartungsarbeiten bestehen.


    Wenn die Garantieleistung durch eine KOSTENPFLICHTIGE Versicherungsleistung abgedeckt wird, ist die Werkstattbindung eine "unzulässige Benachteiligung" des Käufers, wie das Urteil feststellt. In diesem Fall kann der Kunde zum Service in jede Werkstatt seiner Wahl gehen.

    Wie gesagt, ich erzähle die ganze Geschichte wenn es ausgestanden ist.

    Ist bei "w169" die Sache noch immer nicht ganz ausgestanden?


    In meinem Fall gab es inzwischen die erhoffte gute Lösung: Der Verkäufer hat meinen Gewährleistungsanspruch anerkannt (es wurden mehrere Schriftsätze gewechselt) und den Rechnungsbetrag zu 100% erstattet.

    Anmerkung zum Beitrag meines Vorschreibers:


    Nein, man muss kein Gauner werden; man kann auch anständig sein Leben gestalten und strittige Fragen sachlich, notfalls auch juristisch zu klären versuchen. - Im übrigen habe ich die Rechnung bezahlt. Falls ein Gewährleistungsanspruch besteht, geht die Entschädigungssumme an mich.


    Hier also die Bilder des gerissenen Hydraulikzylinders.


    Hat jemand schon einmal einen solchen Schaden an seinem Cabrio gehabt?

    Ich kann mir gut vorstellen, was "w169" mit seinen Smiley-Antworten meint. Möglicherweise ist sein Fall dem meinen sehr ähnlich:


    Die Fakten:


    MB CLK 280 Cabrio, gebraucht gekauft im März 2013 bei einem Mercedes-Vertragshändler (keine Werksniederlassung). Baujahr 2006, km-Stand 78000; 12 Monate Gebrauchtwagengarantie MB-80.


    Das Problem:


    Mitte Oktober ließ sich nach einer Offenfahrt das Cabriodach nicht mehr elektrisch schließen. In der nächstgelegenen Mercedes-Werkstatt erfolgte die mechanische Notschließung. Die Kosten übernahm die MB-Mobilitätsgarantie, weil alle Servicehefteinträge ausschließlich von MB-Werkstätten waren.


    Die Reparatur:


    Meine Mercedes-Werkstatt vor Ort (keine Werksniederlassung) reparierte den Schaden. Schadensursache war ein gerissener Hydraulikzylinder der Verdeckbetätigung. (Wenn es funktoniert, kann ich noch ein Foto anfügen.) Nachdem der Zylinder durch den Bruch nicht mehr korrekt positioniert war, beschädigte er auch noch eine Hydraulikleitung. Die Reparatur dauerte insgesamt 4 Tage; die Rechnug beläuft sich auf kanpp 1200 €.


    Die spannende Frage:


    Wer kommt für den Schaden auf? Ein naiver Gebrauchtwagenkäufer würde beruhigt auf die Gebrauchtwagengarantie tippen und sich keine Sorgen machen. Ein genauer Blick in die Garantiebedingungen zeigt aber glasklar, dass dort das Wort Cabrioverdeck nicht vorkommt. Die Garantie deckt nur die einzeln aufgeführten Baugruppen ab, UND SONST NICHTS!


    Ein technisch nicht völlig unbeleckter Kunde schaut sich den gerissenen Zylinder genauer an; er weiß, dass der Zylinder derart konstruiert sein sollte, dass er mit den üblicherweise vorkommenden Drücken problemlos fertig wird, und so fordert er die Werkstatt auf, einen Kulanzantrag wegen Materialfehler zu stellen. Die Systemabfrage ist negativ, deshalb schreibt die Werkstatt den zuständigen Sachbearbeiter noch einmal eigens an, doch auch dann kommt die Antwort, dass es in Hinblick auf Fahrzeugalter und Laufleistung keine Kulanzleistung gibt.


    Und was ist mit der einjährigen Gewährleistung?


    Da seit dem Kauf mehr als sechs Monate vergangen sind, gilt die Beweislastumkehr: Jetzt muss ich beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.


    Wie geht es weiter?


    Jetzt ist mein Anwalt und meine Rechtsschutzversicherung am Zug. In den nächsten Tagen wird der Verkäufer Post vom Anwalt bekommen.


    Ich werde weiter berichten.

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