Das Problem ist das dieses Gutachten kein gutachten ist . Das ist nur der Tüv Bericht oder so
In dem Gutachten muss die achslast drin stehen zB und was evt verändert werden muss bei dem Auto für die Felgen ...
Dann zu dem Reifen sagte er mir !!!
Das wäre nicht korrekt . Die Reifengröße dürfet man nicht auf einer 11j Felge fahren ... Wäre nicht zulässig
Ich habe ihm gesagt aber der Vorbesitzer hat dies aber so eingetragen bekommen !
Seine Antwort wäre nicht zulässig und dann kam der Satz
Es sei denn ich hätte eine Freigabe von einem reifen Hersteller dann wäre das was anders
Naja war beim Tüv Rheinland