TÜV-Abnahmebescheinigung. Lenkeinschlagbegrenzer nötig ?

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  • Hallo allerseits !


    Ich war heute beim TÜV und hab' mir diese Bescheinigung (heißt die so ?) besorgt, um die Felgen in die Papiere eintragen zu können.
    Der Prüfer verglich das Gutachten mit den Felgen, das Übliche, alles im grünen Bereich. Bei einer Auflage wurde er (und ich auch) stutzig: Dort war die Rede von einem Lenkeinschlagbegrenzer ?( .


    Schon hatte der Prüfer Blut geleckt: Es folgte eine "wilde" Kreisfahrt auf dem Hof gepaart mit einem beeindruckendem Tempo, um zu hören, ob die Räder irgendwo schleifen. Dem war natürlich nicht so ! Anschließend ging es auf die Grube und das Auto wurde verkeilt, soll heißen: Es wurde vorne links und hinten rechts jeweils ein Holzklotz unter die Räder gelegt und dann der maximale Federweg quasi simuliert. Ergebnis auch hier: Alles in Ordnung.


    Felgen: 7,5 x 17 ET35 mit 225/45 er Bereifung ringsum, nicht tiefergelegt, Fahrwerk im Serien-Zustand.


    Habt Ihr so was schon mal erlebt ?


    Gruß, Frank.

    Man kann einen Mercedes nicht verbessern, man kann ihn nur anders machen. (Erhard Melcher, AMG)

  • Da es überall toleranzen gibt und die Hersteller bzw. die Prüfende stelle auf nummer sicher gehen will, werden solche auflagen immer mit reingeschrieben.....


    oftmals ist es aber ( wie in deinem fall) dann doch nicht nötig.

    Der der Xenon mit ALWR und Scheinwerferreinigung, EDW mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz sowie


    Elt. Anklappbare Spiegel , Elt. Heckrollo und aut. Abblendenden Innenspiegel mit Ambiente nachgerüstet hat ;-)

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