Reifen Tragfähigkeitsindex

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  • Moin Moin


    Ich brauche mal Hilfe


    Ich habe mir 18 Zoll Felgen gekauft und habe jetzt Michelin drauf die ich so eigentlich nicht fahren kann (255 an der HA steht nicht im Gutachten)

    Also muss ich auf 225 vorne und 245 Hinten gehen, auch OK

    Die Frage ist welche Load/ Tragfähigkeitsindex müssen diese haben, Dazu steht nix im Gutachten und ich finde auch wiedersprüchliche bis gar kein

    Infos dazu


    Gehen Reifen mit einer 88 Load ? oder müssen es min. 91 sein ?


    Würde mich freuen wenn mir jemand schnell helfen kann


    Danke schön


    greetz

  • Hallo,


    Dazu einfach in die Zulassungspapiere schauen, dort stehen die Achslasten. Ein Reifen muss dann die Hälfte davon tragen können. Und weil die Achslasten für vorne und hinten unterschiedlich sein können, unterscheiden sich auch die Mindesttraglasten der Reifen.


    Leider ist man damit nicht fertig, abhängig von der Höchstgeschwindigkeit gibt es nämlich noch einen Abschlag/Zuschlag, je nachdem, wie man es sieht. Bei hohen Geschwindigkeiten soll der Reifen weniger tragen, deshalb muss der Traglast Index entsprechend höher sein.


    https://rundumwissen.com/lexikon/lastabschlag/


    Grüße

    Klaus

  • Vielen Dank für die Antwort


    Ja das ist echt Problematisch

    Achslast ist auf beiden Achsen 1040 KG und eine 88er Load trägt 560kg also Theoretisch 1120 KG Achse

    Ich finde keine Klare Antwort ob ich eine 88er Load fahren kann

    Im Brif sind 91er eingetragen als 17 Zoll aber auch das muss nix heissen


    Echt doof :(

  • Ja das habe ich gelesen aber vielleicht bin ich zu doof um es zu Interpretieren


    Nach der Tabelle würde ein 88Y also bei 250 KMH (damit ist der 430er angegeben) keinen Abschlag haben

    also das volle Gewicht tragen sprich 560 KG pro Rad = 1120 KG Achse

    Erst bei 280 KMH würde ein 88Y 5 Prozent Abschlag haben also 28KG pro Reifen


    Hab ich das so richtig gecheckt ?

    Leider finde ich aber nirgens ein Ja kann man auf dem 430er fahren und mit 88Y Reifen beim Prüfer durchzufallen

    wäre kein ganz billiges Vergnügen


    Danke auf jedenfall für Deine Hilfe

  • Ja, so sehe ich das auch,. Der Reifen mit Gescheindigkeitsindex Y müsste ja bis 300 km/h zugelassen sein, damit gibt es bei 250 km/h noch keinen Abschlag.


    Aber, das steht irgendwo im Kleingedruckten, braucht man eine Herstellerbestätigung des Reifenherstellers. Da geht es z. B. um die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felgengröße, wenn es keine generelle Freigabe des Fahrzeugherstellers gibt.


    Am einfachsten redet man mit dem TÜV Prüfer. Habe gerade für meine B-Klasse Amg Räder mit anderer Felgen- und Reifengröße eintragen lassen (Freigabe war ausschließlich für A250 Amg) und der TÜV Prüfer hat einfach in seiner Datenbank nachgeschaut. Dort steht alles drin, was der TÜV jemals freigegeben hat. Ist die Felgen- / Reifenkombination schon drin (oder größer / breiter), gibt es keine Probleme.


    Viele Grüße

    Klaus

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