Vor ca. 2 Jahren war die Halterung für die automatische Leuchtweitenregulierung (Xenon) angerostet. Die Werkstätte hatte die Halterung geschweißt (... zu meinem Ärger, weil eine neue Halterung unter € 20,- gekostet hätte) und behauptet, es wäre eine neue Leuchtweitenregulierung L+R Xenon vonnöten gewesen (Kosten € 141,02). Die Werkstätte hatte sich geweigert, eine gebrauchte von eBay zu verwenden. Den alten Sensor bekam ich nicht zurück, die Einsicht in den Lieferschein o. dgl. für den neuen Sensor wurde mir verweigert .... Seltsam, diese Reparatur!
Danach hatte ich den Eindruck, daß das Licht nicht besonders gut wäre. So fuhr ich 2 Jahre lang. Nun wurde bei der DEKRA-Prüfung folgendes beanstandet: Beide Scheinwerfer R + L "Abblendlicht Hell-Dunkel-Grenze - Lichtbild unzulässig". Der Prüfer sagte noch, daß man bei diesem Licht in der Nacht wohl kaum etwas sehen könnte ...!?
Eigentlich unverschämt von dieser Werkstätte, daß sie das Abblendlicht nicht richtig eingestellt hatten. Was tun nach 2 Jahren?