LED-Tagfahrlicht für den CLK 208

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  • Hallo zusammen,
    ich habe vor mir ein LED-Tagfahrlicht für den 208er zu kaufen.
    Habe einiges zu dem Thema gefunden aber leider noch niemanden der mir wirklich was empfehlen konnte.
    Ich möchte mir das Ganze zulegen, da ich nicht immer (ich fahre immer mit Licht) die Xenonbrenner anwerfen will.
    Am Liebsten wäre mir da was mit Steuergerät und ordentlichem Aussehen. Vielleicht mögt ihr mir Tipps geben.


    Gruß
    Sven

  • Hallo!
    Das Tagfahrlicht sollte auf jeden Fall eine Zulassung haben, sonst ist das alles illegal.
    Es gibt billige Teile die zwar eine Zulassung haben, aber nur als Begrenzungslicht, nicht als Tagfahrlicht. Da muß man aufpassen!
    Und dann sollte es noch generell ne gute Qualität haben... die billigen Glimm-LEDs taugen ja auch nichts.
    Also ich würde da zu ner marke greifen, wie zum Beispiel diese von Philips.


    Zur Montage kann ich jetzt aber leider nichts sagen... Die werden halt so angeschlossen, daß die mit der Zündung angehen und mit dem Abblendlicht wieder ausgehen. Wie das genau umgesetzt wird... keine Ahnung!

  • Habe Tagfahrlichter von Osram ( 5er LED) verbaut. Es sind vorgeschriebene Abstände zum Hauptfahrlicht, Fz. Außenmaße - Abstand etc. einzuhalten.


    Daher habe ich die LED`s in den Prallschutz unterhalb der Fernscheinwerfer integriert. ( War von der Optik für mich die beste Lösung)


    Die Leuchteinheiten habe ich ( über eine mitgelieferte Steuereinheit) im Motorraum am Dauerpluspol angeschlossen, zweiter Anschluß an das Standlicht, da die LED`s bei normalem Fahrlicht abgedimmt werden.


    Wenn der Motor gestartet wird, liegt die von der Lima erzeugte Spannung über der Batteriespannung - Tagfahrlicht schaltet sich ein. Wird der Motor abgestellt, erlöschen die LED`s. :)


    Gruß Hans

  • Gut dass nicht nur ich so denk, weil ich mach das auch so (Stand u. Nebel) :P


    Und ja ich weiß, Tatbestand der "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine nicht vorschriftsmäßige Nutzung der Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug", usw.
    Hat aber in fast 2 Dekaden in denen ich Fahrzeuge im Straßenverkehr bewege auch die :) in Grün (Blau), selbst bei Kontrollen in die ich rein gerutscht bin, nicht im entferntesten interessiert.
    Aber natürlich nicht bei Kisten die TFLs serienmäßig an Bord hatten.


    Gründe:
    - Kostengünstig
    - keine zusätzliche Wartung
    - keine zusätzliche Fehler- bzw. Ausfallquelle


    last but not least (für MICH PERSÖNLICH der wichtigste Grund) :D


    - diese Nachrüst-TFLs sehen unfassbar (hier das "schlimme" S-Wort ;) ) aus .... muss schon extrem gut integriert werden dass es nicht auffällt und einigermaßen nach was ausschaut.


    Aber hey, jeder Jeck is anders :D

  • Problem bei der Sache: Man darf gar nicht mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumfahren!
    https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/
    Mit Standlicht fahren: 10 Euro
    Mit Nebelscheinwerfer: 20 Euro


    Wie der Name schon sagt sind die Nebelscheinwerfer nur für Nebel oder schlechte Sicht und das Standlicht nur im Stand zu benutzen ;)


    Also entweder man fährt mit Abblendlicht oder mit speziellen Tagfahrlicht.


    Aja und noch was: Wenn man mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumfährt und dann im Tunnel nicht das Abblendlicht anschaltet, dann kommen noch mal 10 Euro dazu ;)




    Edit: Ach, das hat Ch053n0n3 ja auch schon angekratzt... hätte ich mal direkt aufmerksam gelesen :D

  • genau, deine Meinung wäre außerdem noch interessant gewesen. ich finde es tagsüber schon fast fahrlässig ohne Licht rumzufahren, weil man sich durch TFL schon daran gewöhnt hat dass ein Auto das fährt, auch leuchtet. Standlicht+Nebler finde ich da besser als nix. letztendlich bin ich eh voll beleuchtet unterwegs, weil mit dem gelb einfach cool aussieht (mit E-Prüfzeichen:D). angehalten wurde ich deshalb aber auch noch nicht.

  • Xenonbrenner kosten doch nun auch nicht mehr die Welt, wo soll da das Problem sein einfach das Licht zu benutzen? Mich hat noch keine nachgerüstetes TFL optisch überzeugt, über den Nutzen kann man eh nur spekulieren. Wer beim Autofahren angestrengt WhatsApp Nachrichten schreibt sieht wenns doof kommt weder 2 noch 3 Bremsleuchten bzw. rauscht auch in ein beleuchtetes Auto, welches ihm entgegenkommt


  • Stimmt nicht - Du darfst nur nicht nur mit Standlichtern oder mit Abblendlicht + Nebelscheinwerfer bei normalen Sichtverhältnissen fahren aber die Kombination Standlicht + Nebel ist erlaubt. Ist ja nichts anderes als ob Du bei Deinem CLK das normale Abblendlicht einschaltest. Da leuchten auch die Hauptscheinwerfer und innen die Standlichter. Nur wenn Du halt die Nebelscheinwerfer benutzt, leuchtet es unten statt oben. Ausschlaggebend ist die Anzahl der leuchtenden Scheinwerfer oder besser gesagt Birnen - 2 sind zu wenig, 6 sind zu viel.

  • Standlicht ist verboten, Nebellicht ist verboten - warum sollte beides zusammen erlaubt sein?
    Wäre schön wenn Du die Behauptung auch belegen könntest!

    Ja, ist erlaubt. Aber nur bei erheblicher Sichtbhinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel. Deswegen lässt es sich auch so schalten.


    Grüße

  • Benutze seit 8 Monaten das Standlicht als Tagfahrlicht und daher sind mir die Birnen auch wegen dem häufigen gebraucht vor 2 Monaten kaputt gegangen...
    Hatte noch LEDs für Standlicht hier, die mir aber zu blau gegenüber den H7 waren und ich erst nicht drin haben wollte, jetzt drin.
    Sieht nicht toll aus, hat sich aber auch noch keiner beschwert.


    Wegen den Gesetzten ist ganz einfach zu sagen, dass Standlicht IMMER erlaubt ist egal wann und wo, weil du damit niemanden blenden kannst.
    Standlicht ersetzt aber nicht das Tagfahrlicht und auch nicht das Fahrlicht (sobald es dunkel wird).
    Wenn jetzt Tagfahrlicht für Autos in Deutschland Pflicht wäre, darfst du Tagfahrlicht nicht durch Standlicht ersetzen,
    sondern musst ein richtiges Tagfahrlicht besitzen. Du kannst aber Standlicht immer mitlaufen lassen.
    Was es ja auch immer bei unseren Autos macht oder irre ich mich etwa?


    Zitat: "Wenn man mit Licht fahren muss (17.1), dann darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden (17.2)."

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